Auflagen von Baueingaben
Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-04
Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Bauvorhaben: Fahrverbot, Freigabe schnelle E-Bikes
--> Auflage (PDF)
Parz. Nr. / Ort: 2034 / Stehrenberg, Flurstrasse Sodewis, Verbindungsstrasse Ghürst Himmenreich
Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-06
Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Bauvorhaben: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
--> Auflage (PDF)
Parz. Nr. / Ort: Neuberg Friltschen
Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-07
Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Bauvorhaben: Zonenhöchstgeschwindigkeit 30km/h
--> Auflage (PDF)
Parz. Nr. / Ort: Schulstrasse Friltschen
Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Gesuch Nr. 26.02-13
Bauherr: Funtunjerovic Srdjan, Schmid Mirjam, Schulstrasse 1, 9517 Mettlen
Bauvorhaben: Gartenumgestaltung Quadersteine inkl. Sichtschutz Lärche natur
--> Auflage (PDF)
Projektverfasser: fahrion & partner gartenbau ag, Zelgstrasse 11, 8280 Kreuzlingen
Parz. Nr. / Ort: 3040 / Schulstrasse 1, 9517 Mettlen
Auflagefrist: 20.02.2026 - 11.03.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Gesuch Nr. 26.02-14
Bauherr: Rempfler Andreas, Reuti 27, 9517 Mettlen
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Fassaden Wohnhaus
--> Auflage (PDF)
Projektverfasser: Rempfler Andreas, Reuti 27, 9517 Mettlen
Parz. Nr. / Ort: 6008 / Reuti 27, 9517 Mettlen
Auflagefrist: 13.02.2026 - 04.03.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Gesuch Nr. 26.02-10
Bauherr: GG Koller Ueli und Tobias, Fatzenloo, 9565 Oppikon
Bauvorhaben: Projektänderung zu BG 24.03-12 Änderungen an Türen, Fenster, Umgebung und Verschiebung der Solaranlage auf Gebäude Nr. 82
--> Auflage (PDF)
Projektverfasser: Koller Planung & Bau GmbH, St.Gallerstrasse 254, 9548 Matzingen
Parz. Nr. / Ort: 5148 / Fatzenloo, 9565 Oppikon
Auflagefrist: 13.02.2026 - 04.03.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.

