Auflagen von Baueingaben

Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar. 


Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-04

 

Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

 

Bauvorhaben: Fahrverbot, Freigabe schnelle E-Bikes

-->  Auflage (PDF)

 

Parz. Nr. / Ort: 2034 / Stehrenberg, Flurstrasse Sodewis, Verbindungsstrasse Ghürst Himmenreich

 

Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.


Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-06

 

Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

 

Bauvorhaben: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

--> Auflage (PDF)

 

Parz. Nr. / Ort:  Neuberg Friltschen

 

Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

 


Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-07

 

Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

 

Bauvorhaben: Zonenhöchstgeschwindigkeit 30km/h

--> Auflage (PDF)

 

Parz. Nr. / Ort: Schulstrasse Friltschen

 

Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.


Gesuch Nr. 26.02-13

 

Bauherr: Funtunjerovic Srdjan, Schmid Mirjam, Schulstrasse 1, 9517 Mettlen

 

Bauvorhaben: Gartenumgestaltung Quadersteine inkl. Sichtschutz Lärche natur

-->  Auflage  (PDF)

 

Projektverfasser: fahrion & partner gartenbau ag, Zelgstrasse 11, 8280 Kreuzlingen

 

Parz. Nr. / Ort: 3040 / Schulstrasse 1, 9517 Mettlen

 

Auflagefrist: 20.02.2026 - 11.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.  


Gesuch Nr. 26.02-14

 

Bauherr: Rempfler Andreas, Reuti 27, 9517 Mettlen

 

Bauvorhaben: Energetische Sanierung Fassaden Wohnhaus

-->  Auflage (PDF)

 

Projektverfasser: Rempfler Andreas, Reuti 27, 9517 Mettlen

 

Parz. Nr. / Ort: 6008 / Reuti 27, 9517 Mettlen

 

Auflagefrist: 13.02.2026 - 04.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.  


Gesuch Nr. 26.02-10

 

Bauherr: GG Koller Ueli und Tobias, Fatzenloo, 9565 Oppikon

 

Bauvorhaben: Projektänderung zu BG 24.03-12 Änderungen an Türen, Fenster, Umgebung und Verschiebung der Solaranlage auf Gebäude Nr. 82

-->  Auflage (PDF)

 

Projektverfasser: Koller Planung & Bau GmbH, St.Gallerstrasse 254, 9548 Matzingen

 

Parz. Nr. / Ort: 5148 / Fatzenloo, 9565 Oppikon

 

Auflagefrist: 13.02.2026 - 04.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.  


 

Gemeindeverwaltung

Schulstrasse 1
9565 Bussnang
071 626 58 10
admin@bussnang.ch

Öffnungszeiten:
Montag- bis Freitagmorgen
08.00 – 11.45 Uhr

Montagnachmittag
13.30 – 18.00 Uhr

Dienstag- und Donnerstagnachmittag
13.30 – 17.00 Uhr

Am Mittwoch- und Freitagnachmittag
bleibt der Schalter, resp. die Verwaltung geschlossen.