Auflagen von Baueingaben
Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Baugesuch Nr. 23.05-32
Bauherr: Markwalder Markus und Isabelle, In der Egg, 9517 Mettlen
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Garage
Projektverfasser: Kaufmann Oberholzer AG, Feldstrasse 6, 9215 Schönenberg an der Thur
Parz. Nr. / Ort: 6130 / Reuti
Auflagefrist: 26.05.2023 bis 14.06.2023
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Baugesuch Nr. 23.04-30
Bauherr: Liebscher Barbara, Puppikon 11, 9565 Rothenhausen
Bauvorhaben: Heizungsersatz; Ölheizung wird durch Erdsonden Wärmepumpe ersetzt
Projektverfasser: Gebäudetechnik Bründler GmbH, Himmenreich 13, 9562 Märwil
Parz. Nr. / Ort: 7304 / Puppikon 11, 9565 Rothenhausen
Auflagefrist: 12.05.2023 bis 31.05.2023
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und § 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird folgendes Vorhaben öffentlich bekannt gemacht:
kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022/2023
(Entwurf März 2023)
Gesuch-Nr.: 23.04-31
Auflagefrist: 08.05.2023 bis 09.09.2023
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Der Richtplanentwurf (Stand: März 2023) kann zusammen mit dem begleitenden Bericht im Internet eingesehen werden (www.raumentwicklung.tg.ch; Öffentliche Bekanntmachung Teilrevision kantonaler Richtplan 2022/2023).
Das Vernehmlassungsverfahren wir mit dem Online-Tool „e-Vernehmlassungen“ durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Internet (vgl. oben).
Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf zu äussern.
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahme das Online Tool „e-Vernehmlassungen“.
Stellungnahmen, die nicht im Online Tool „e-Vernehmlassungen“ erfasst werden können, sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld.
Politische Gemeinde Bussnang
Der Gemeinderat