Auflagen von Baueingaben
Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Baugesuch Nr. 23.07-47
Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Bauvorhaben: Verkehrsanordnung - Fahrverbot
Projektverfasser: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Parz. Nr. / Ort: Gässli, Bachstrasse, 9565 Bussnang
Auflagefrist: 29.09.2023 bis 18.10.2023
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Baugesuch Nr. 23.08-55
Bauherr: Koch Anna, Weingarten 21, 9504 Friltschen
Bauvorhaben: nachträglichs Baugesuch für Garten Pergola
Projektverfasser: Koch Anna, Weingarten 21, 9504 Friltschen
Parz. Nr. / Ort: 1013/ Weingarten 21, 9504 Friltschen
Auflagefrist: 29.09.2023 bis 18.10.2023
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Baugesuch Nr. 23.08-54
Bauherr: Engeli Andreas, Weingarten 2, 9504 Friltschen
Bauvorhaben: Umbau Bauernhaus
Projektverfasser: Bornhauser AG Holzbau, Gaswerkstrasse 7, 8570 Weinfelden
Parz. Nr. / Ort: 1048 / Weingarten 1, 9504 Friltschen
Auflagefrist: 22.09.2023 bis 11.10.2023
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Baugesuch Nr. 23.09-56
Bauherr: Tanner Ernst, Scheffgässli 5, 9565 Bussnang
Bauvorhaben: Erstellen einer Luft/Wasser Wärmepumpe
Projektverfasser: Tanner Ernst, Scheffgässli 5, 9565 Bussnang
Parz. Nr. / Ort: 120, Scheffgässli 5, 9565 Bussnang
Auflagefrist: 15.09.2023 bis 04.10.2023
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Baugesuch Nr. 23.06-38
Bauherr: PG Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Bauvorhaben: Strassen- und Werkleitungssanierung Thurberg (Strassenbeleuchtung)
--> Pläne (pdf), Gesuch (pdf), Mitteilung (pdf)
Projektverfasser: PG Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Parz. Nr. / Ort: Thurberg, 9565 Bussnang
Auflagefrist: 15.09.2023 bis 04.10.2023
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.