Auflagen von Baueingaben
Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Gesuch Nr. 26.05-39
Grundeigentümer: Kanton Thurgau, Kantonales Tiefbauamt, Langfeldstrasse 53A, 8510 Frauenfeld
Bauvorhaben: Sanierung Bushaltestelle Bussnang Gemeindehaus
--> Auflage (PDF)
Projektverfasser: bhateam ingenieuer ag, Breitistrasse 16, 8501 Frauenfeld
Parz. Nr. / Ort: 128 / Hauptstrasse, 9565 Bussnang
Auflagefrist: 05.06.2026 bis 24.06.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Einsprache: Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, im Sinne von §21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.
Gesuch Nr. 26.05-40
Bauherr: Alvarez Miguel, Alte Landstrasse 8, 9565 Oberbussnang
Bauvorhaben: nachträgliches Baugesuch für Neubau Pool mit 5.5m Durchmesser auf Betonplatte, Sichtschutz 1.95m hoch zu Parzelle 4027
--> Auflage (PDF)
Projektverfasser: Alvarez Miguel, Alte Landstrasse 8, 9565 Oberbussnang
Parz. Nr. / Ort: 4028 / Alte Landstrasse 8, 9565 Oberbussnang
Auflagefrist: 05.06.2026 bis 24.06.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.

