Online Schalter
Hunde-Meldewesen
Gemäss dem kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden und der Verordnung dazu, sind Hunde ab dem Alter von 5 Monaten meldepflichtig.
Die Hundesteuer beträgt für einen Hund Fr. 80.-- und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 160.-- pro Jahr (seit 01.01.2014).
Steuerbemessung und Steuerbefreiung richten sich nach dem Gesetz und der Verordnung über das Halten von Hunden.
Bitte melden Sie uns umgehend, wenn Ihr Hund gestorben ist oder Sie ihn weggegeben oder verkauft haben.
Das folgende Formular kann für eine Anmeldung benutzt werden. Bitte senden Sie uns zusätzlich eine Kopie des Heimtierpasses sowie den obligatorischen praktischen Hundeerziehungskurs, innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes.
Neuanmeldung Hund
Folgendes Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und uns zustellen:
Anmeldeformular-Hunde.pdf
Informationen für Hundehalter/innen.pdf