Online-Schalter
Pass / ID
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?
Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können.
Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.
Damit wir das Antragsformular ausfüllen können, benötigen wir Ihre alten Ausweise, 1 Passfoto neuesten Datums und Ihre Körpergrösse.
Eine allfällige abgelaufene Identitätskarte wird am Schalter der Einwohnerkontrolle entwertet.
Falls ein Ausweis verloren gegangen ist, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens.
Die neuen Ausweisschriften werden Ihnen in ca. 15 Arbeitstagen zugestellt.
Anfallende Gebühren:
| ID | Pass 10 | ID / Pass 10 | |
|---|---|---|---|
| Erwachsene | Fr. 70.-- |
145.-- | 158.-- |
| Kinder von 0-18 J. | Fr. 35.-- | 65.-- | 78.-- |
Gültigkeitsdauer:
| Erwachsene | 10 Jahre |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 5 Jahre |
| Kinder bis 3 Jahre | 3 Jahre |
Pass 10
Ab 1. März 2010 wird der biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt. Das Antragsverfahren läuft neu nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie in Frauenfeld.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite:
Bund:
Kanton:


