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Online-Schalter
Abmeldung / Abmeldung Strom und Wasser / Mieterwechsel

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

• Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

• Ausländerausweis



Abmeldung Strom und Wasser

Sie ziehen um? Was tun, damit Ihr/e Nachmieter/in nicht gratis auf Ihre Kosten Energie beziehen?

Bei einem Wohnungs- oder Geschäftslokalwechsel ist eine Zwischenablesung des Energie- und Wasserverbrauchs notwendig. Bitte melden Sie sich dafür mindestens 8 Tage vor dem Umzugstermin telefonisch (Tel. 071 626 58 16), schriftlich oder mit folgendem Formular bei der Politischen Gemeinde Bussnang.

  Mieterwechsel

Ab 1. August 2009 müssen die Vermieter den Gemeinden melden, wenn Mieter aus- oder einziehen.

 

Online Formular An-/ Abmeldung


 
Name:
Vorname:
Erreichbar unter Tel.:
Fax
E-Mail:
   
Bisherige Adresse
   
Strasse/Nr.:
Stockwerk / Wohnung: (z.B. 1. OG, links)
PLZ/Ort:
Auszug per (Datum):
Mietvertragsende (Datum):
Gewünschter Ablesetermin:
Vermieter:
allfällig bekannter Vormieter:
Nachmieter:
   

Neue Adresse
   
Strasse:
PLZ/Ort:
Bemerkungen: